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Ratgeber

Informationen über Kindergeld

Lesezeit: ca. 4 Minuten
Überblick
Alles, was Eltern wissen müssen: Ein Leitfaden zum Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern monatlich erhalten, um die Kosten für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien.

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab und wird regelmäßig angepasst, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.

Kindergeld: Wie funktioniert es und wer hat Anspruch?

Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. In einigen Fällen kann es jedoch auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, zum Beispiel während einer Ausbildung oder eines Studiums. Anspruch auf Kindergeld haben in der Regel die Eltern oder ein Elternteil, bei dem das Kind lebt. Auch Großeltern oder andere Verwandte können unter bestimmten Umständen Anspruch haben, wenn sie das Kind überwiegend betreuen.

 

Die wichtigsten Fakten zum Kindergeld: Ein Überblick für Eltern

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder und wird regelmäßig angepasst, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld einen bestimmten Betrag, für das dritte Kind einen höheren Betrag und ab dem vierten Kind nochmals mehr.

Kindergeld ist steuerfrei und muss daher nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Allerdings wird das Kindergeld bei der Berechnung des Kinderfreibetrags berücksichtigt. Eltern können wählen, ob sie das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen möchten, je nachdem, was für sie steuerlich günstiger ist.

Kindergeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung und Tipps

Die Beantragung von Kindergeld ist ein wichtiger Schritt für Eltern, um finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu erhalten. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Kindergeld beantragen können, sowie einige nützliche Tipps:

1. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen:
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld erfüllen. In der Regel haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland leben oder arbeiten und ihr Kind ebenfalls dort gemeldet ist.

2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen:
Bevor Sie den Antrag ausfüllen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Hand haben. Dazu gehören unter anderem Ihre Personal- und Familienstandsdokumente, die Geburtsurkunde des Kindes sowie eventuelle Nachweise über Unterhaltszahlungen oder das Sorgerecht.

3. Füllen Sie den Antrag aus:
Den Antrag auf Kindergeld können Sie bei Ihrer örtlichen Familienkasse oder online auf der Website der Familienkasse herunterladen. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und überprüfen Sie alle Angaben auf ihre Richtigkeit. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben, bevor Sie ihn einreichen.

4. Reichen Sie den Antrag ein:
Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, müssen Sie ihn bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Dies kann persönlich, per Post oder online erfolgen, je nach den Möglichkeiten, die Ihre Familienkasse anbietet. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag einreichen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

5. Überprüfen Sie regelmäßig den Bearbeitungsstand:
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, sollten Sie regelmäßig den Bearbeitungsstand überprüfen, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß bearbeitet wird. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit an Ihre Familienkasse wenden und um Unterstützung bitten.

Kindergeld und Unterhalt: Wie beeinflusst es finanzielle Vereinbarungen?

Das Kindergeld und der Unterhalt sind zwei wesentliche finanzielle Aspekte, die die finanzielle Situation von Eltern und Kindern maßgeblich beeinflussen können. In der Regel wird das Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch des Kindes angerechnet. Das bedeutet, dass der unterhaltspflichtige Elternteil das Kindergeld als Einkommen des Kindes betrachten kann und den Unterhaltsbetrag entsprechend reduziert. Diese Anrechnung soll sicherstellen, dass das Kindergeld tatsächlich für den Unterhalt des Kindes verwendet wird.

Bei der Berechnung des Unterhalts wird das Kindergeld üblicherweise als Einkommen des Kindes berücksichtigt und vom Gesamteinkommen abgezogen, um den Bedarf des Kindes zu ermitteln. Dadurch kann das Kindergeld die finanzielle Belastung für den unterhaltspflichtigen Elternteil verringern, da es einen Teil der Kosten für den Unterhalt des Kindes abdeckt. Es wird jedoch darauf geachtet, dass das Kind insgesamt angemessen versorgt wird.

Das Kindergeld kann auch als zusätzliche finanzielle Leistung für das Kind betrachtet werden, die unabhängig von anderen finanziellen Vereinbarungen zwischen den Eltern gezahlt wird. In einigen Fällen können Eltern Vereinbarungen darüber treffen, wie das Kindergeld verwendet werden soll, etwa für spezifische Ausgaben wie Schulgebühren oder Kleidung. Diese Vereinbarungen sollten klar und einvernehmlich getroffen werden, um eine gerechte und angemessene finanzielle Unterstützung für das Kind sicherzustellen. Insgesamt ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen in Bezug auf Kindergeld und Unterhalt zu verstehen, um eine faire finanzielle Unterstützung für das Kind zu gewährleisten.

Kindergeld und Ausbildung: Wie sich der Anspruch während der Schul- und Berufsausbildung verändert

Während der Schul- und Berufsausbildung können sich die Ansprüche auf Kindergeld für Eltern und Kinder verändern. Während eines Schulbesuchs haben Kinder in der Regel Anspruch auf Kindergeld bis zum Abschluss der Schulausbildung oder bis zum 18. Lebensjahr. In einigen Fällen kann das Kindergeld jedoch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden, wenn das Kind eine weiterführende Schule besucht oder eine Berufsausbildung absolviert.

Während einer Berufsausbildung besteht grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt jedoch nur, solange das Kind noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und sich in einer erstmaligen Berufsausbildung befindet. Dazu zählen zum Beispiel Ausbildungen im dualen System, an Berufsfachschulen oder in Betrieben. Auch ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) kann den Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung aufrechterhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Kindergeld während der Ausbildung nur gezahlt wird, solange das Kind keine eigenen Einkünfte über einer bestimmten Grenze erzielt. Verdient das Kind während der Ausbildung mehr als diese Grenze, kann der Anspruch auf Kindergeld entfallen oder eingeschränkt werden. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für den Kindergeldanspruch während der Ausbildung zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Nachweise rechtzeitig einzureichen.

Tipps für die Beantragung von Kindergeld
  • Beantragen Sie das Kindergeld frühzeitig, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen korrekt ausfüllen und einreichen.
  • Halten Sie sich über eventuelle Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zum Kindergeld auf dem Laufenden.
  • Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Familienkasse, um Unterstützung zu erhalten.
Hallass-Yvonne
Yvonne Hallass
Gymnasiallehrerin